Abluft richtig bemessen
Welche Leistung Ihre Dunsthaube
haben muss, um die Kochdünste zuverlässig nach draussen zu befördern,
lässt sich nach folgender Formel berechnen:
Dieser Wert gilt für einen Abluftweg von max. 2m mit 1 Bogen. Für jeden weiteren Meter Abluftleitung muss Ihre Haube ca. 5% mehr Leistung haben, pro Bogen rechnen Sie mit 15% zusätzlichem Leistungsbedarf
Für Abzughauben sollte grundsätzlich mindestens ein System 125mm verwendet
werden.
Im einzelnen gelten folgende Werte:
Die verwendeten Rohre und Schläuche müssen schwerentflammbar nach DIN 4102, B1 sein. Für Teile von Abluftanlagen, die durch einen zweiten Raum oder über den Dachboden geführt werden ist Unbrennbarkeit nach DIN 4102, A1 zwingend vorgeschrieben. Hier sind also Kunststoffrohre und -schläuche tabu, nehmen Sie stattdessen Aluminiumrohr!
Gemäss Feuerstättenverordnung ist es nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, in einer Wohnung eine Ablufthaube gleichzeitig mit Brennstellen mit offener Flamme wie Gas, Öl, Kohle, Kachelofen, Kamin o.ä.zu betreiben, da Abgase in die Wohnung gezogen werden können. Hier ist eine ausreichende Zuluft-Zwangszuführung erforderlich. Dies kann durch entsprechende Mauerrohre oder Fensterschalter erreicht werden. Lassen Sie die Abluftanlage und Zuluftführung durch den zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister vor dem Einbau genehmigen.
Ebenso muss ein Abluftanschluss an einen Schornstein vom Schornsteinfeger genehmigt werden.
© Martin Freund • Leibnizstr.122 • D-30890 Barsinghausen